Ferienhausmiete bei pandemiebedingter Nutzungsuntersagung
Wenn die Nutzung eines Ferienhauses aufgrund einer hoheitlichen Allgemeinverfügung im Rahmen der Corona-Pandemie untersagt wird, kann der Mieter fristlos kündigen und die bereits bezahlte Miete zurückverlangen.
Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Urteil vom 18.09.2020 – 533 C 96/20
Landgericht Itzehoe, Urteil vom 21.12.2018 – 9 S 15/18