Ausdauer ist ein Talisman für das Leben.
Christian Heinle absolvierte sein Studium an der Universität Konstanz. Mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1999 legte er den Fokus ausschließlich auf das Zivilrecht mit Spezialisierung auf das Immobilienrecht im Allgemeinen und das Wohnungseigentums- und Mietrecht im Besonderen.
Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist er seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit Interessensvertreter von Wohnungseigentümergemeinschaften, Eigentümern sowie regional und überregional tätiger Haus- und Mietverwaltungen und nicht zuletzt bundesweit agierender Immobiliengesellschaften und Stiftungen. Sein Erfahrungsschatz umfasst darüberhinausgehend auch das Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Praxis häufig tangierende Fragen und Aufgabenstellungen zum privaten Baurecht.
Die Zielvorgabe seiner Mandanten möglichst effizient zum Erfolg zu führen bedeutet für ihn stets auch über den eigenen Tellerrand hinauszublicken, um für den konkreten Rechtsfall eine optimale Lösung zu finden. Sowohl bei der Vertragsgestaltung, beispielsweise im gewerblichen Mietrecht, als auch bei der forensischen Interessensvertretung kommen ihm seine langjährige Praxiserfahrung und gleichzeitig seine Bereitschaft für neue Denkansätze zugute.
Meine Mitgliedschaften.
- Deutscher Anwaltsverein e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein e.V.