Drohender Wohnungsbrand durch alkoholisierten Mieter: Ordentliche Kündigung wirksam
- Beschwört ein Mieter erstmalig nachts die Gefahr eines Wohnungsbrands herauf, weil er in alkoholisiertem Zustand die Herdplatten anschaltet und dann einen Teller mit Essen darauf abstellt, sind die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung nicht erfüllt.
2. Dieses Verhalten kann aber eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.
3. Eine hilfsweise ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs bleibt auch dann wirksam, wenn hinsichtlich der fristlosen Kündigung wegen Nachzahlung der Miete eine Heilung des Mietverhältnisses eingetreten ist.
4. Das für eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung notwendige Verschulden des Mieters wird vermutet. Bestreitet der Mieter ein Verschulden, muss er sich exkulpieren.
Landgericht Itzehoe, Urteil vom 21.12.2018 – 9 S 15/18