Pandemie bedingte staatliche Auflagen für Gewerberaummieter berechtigen zu einer Minderung der Miete
Eine den Einzelhandel betreffende staatliche Schließungsanordnung zur Pandemiebekämpfung stellt einen Mietmangel dar und berechtigt zur Mietminderung. Da weder dem Mieter noch dem Vermieter das Risiko zugeschrieben werden kann, welches sich in einem staatlich angeordneten Lockdown verwirklich hat, ist eine Minderung der Miete i.H.v. 50% gerechtfertigt.