Mietrecht24. März 2020
Vorrausetzungen für einen wirksamen Vormietvertrag
Ein Vorvertrag über eine Wohnung muss ein derartiges Maß an Bestimmtheit erkennen lassen, dass der Vertragsinhalt im Streitfall richterlich festgestellt werden kann. Unverbindliche Vertragsverhandlungen reichen nicht als sicheres Indiz für die Annahme eines wirksamen Vorvertrags aus.
Landgericht Berlin, Urteil vom 09.11.2018 – 65 S 87/18
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