WEG-Eigentümerversammlung unter freiem Himmel.
Die Durchführung einer Eigentümerversammlung unter freiem Himmel auf dem Spielplatz der Wohnungseigentumsanlage widerspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn nicht mit Störungen Dritter zu rechnen ist und der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit gewahrt ist.
Amtsgericht Wedding, Urteil vom 13.07.2020 – 9 C 214/20