Hofmann Rechtsanwaelte
Vereinbarung einer Verwaltungskostenpauschale als Betriebskosten ist unwirksam
Die Vereinbarung einer Verwaltungskostenpauschale im Wohnraummietvertrag, die vom Vermieter einseitig erhöht werden kann, stellt keine zulässige Offenlegung der Preiskalkulation, sondern eine unzulässige Betriebskostenvereinbarung dar.
BGH Urteile, Mietrecht24. März 2020