Hofmann Rechtsanwaelte
Auch bei Übertragung eines Miteigentumsanteils müssen alle Vermieter eine Kündigung aussprechen
Überträgt ein Miteigentümer seinen Anteil an einer vermieteten Wohnung an den anderen, ist § 566 Abs. 1 BGB weder direkt noch analog anwendbar. Der Übertragende bleibt Vermieter und muss die Kündigungserklärung gemeinsam mit den jetzige
BGH Urteile, Mietrecht24. März 2020