Hofmann Rechtsanwaelte
Kündigung eines Messi-Mieters
Eine Sorgfaltsvernachlässigung durch den Mieter kann nur dann für eine außerordentliche fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB herangezogen werden, wenn hierdurch eine erhebliche Gefährdung der Mietsache eintritt.
Mietrecht24. März 2020