Keine Übertragung des Winterdienstes auf die Eigentümer per Beschluss!
Reinigungs-, Gartenarbeits- oder Räum- und Streupflichten können den Wohnungseigentümern mangels Beschlusskompetenz nicht durch Mehrheitsbeschluss persönlich auferlegt werden.
Amtsgericht Oberhausen, Urteil vom 03.06.2020 – 34 C 87/19
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