Wegfall des Eigenbedarfsgrunds nach Ablauf der Kündigungsfrist ist unbeachtlich
Der Wegfall des in der Kündigung benannten Kündigungsgrunds ist nur beachtlich, wenn er vor der Beendigung des Mietverhältnisses, also vor Ablauf der Kündigungsfrist eintritt. Entfällt der Bedarfsgrund nach Ablauf der Kündigungsfrist, ist dies für die Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung unerheblich.
BGH, Urteil vom 22.05.2019 – VIII ZR 167/17